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Erhalte bis zu 100€ für jede passende E-Mail, die Du uns weiterleitest! 10€ vorab & garantiert für die erste.

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Kaltakquise ist illegal
E-Mails dürfen nur mit Deiner Zustimmung versendet werden.
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an spam@getminimi.com – Du erhältst eine Einschätzung in wenigen Minuten.
Bis zu 100€ Schadenersatz
Lass Dich für jede Verletzung Deiner Rechte bezahlen.*
*nur in Deutschland

So viel kannst Du erhalten:

Vorausgesetzt, die E-Mails erfüllen unsere Richtlinien

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1.250 €

Ich hätte nie gedacht, dass ich mit unerwünschten E-Mails Geld verdienen kann. Ich habe sie einfach weitergeleitet – und die Entschädigung kam super schnell!
David G., Frankfurt

Wir helfen bereits vielen Mitarbeitern von vielen Unternehmen dabei, sich erfolgreich gegen nervige Werbe-E-Mails und unerlaubte Datennutzung zu wehren.

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Über Uns

Deine persönlichen Daten sind in Gefahr, und dein Postfach platzt vor Spam. Wir ändern das. Das Team von minimi leistet seit 7 Jahren engagierte Arbeit im Verbraucherschutz. Unser neuestes Angebot siehst Du vor Dir: Hilfe gegen Spam.

Gerne sind wir bei Fragen für Dich da:

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Sebastian Sielmann
Sebastian Sielmann
Gründer von minimi
Wann habe ich einen Anspruch auf Schadenersatz?

Erhältst Du ohne Zustimmung eine E-Mail von einem unbekannten Absender an Deine geschäftliche Adresse? Dann hast Du möglicherweise Anspruch auf Entschädigung nach DSGVO Art. 82.

Wem steht was zu?

Das Geld gehört Dir – selbst dann, wenn die E-Mail an Deine geschäftliche Adresse ging. Die Entschädigung wird steuerfrei ausgezahlt, da es sich um Schadenersatz ohne Verbindung zu einem Einkommen handelt.

Was muss ich tun?

Leite die E-Mail einfach an import@getminimi.com weiter. Innerhalb von zwei Minuten prüfen unsere unabhängigen Partner, ob ein Anspruch besteht. Wir selbst führen keine Rechtsprüfung durch. Mit nur zwei Klicks kannst Du Deine Forderung direkt übermitteln.

Deutscher Anbieter: Alle Daten bleiben in der EU
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Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Wenn Du eine Kaltakquise-E-Mail ohne Deine ausdrückliche Zustimmung erhalten hast und dadurch immaterielle Schäden (z.B. Stress oder Zeitverlust) entstanden sind, kannst Du gemäß Artikel 82 der DSGVO eine Entschädigung von bis zu 100 € verlangen. Wir prüfen das für Dich.
Welche E-Mails kann ich einreichen?
Du kannst nur unerwünschte Kaltakquise-E-Mails einreichen. Für Newsletter kannst Du unseren Postfach-Monitor nutzen. Gegen die meisten Phishing-E-Mails oder offensichtlichen Spam (z.B. in Bezug auf Viagra oder Online-Casinos) kann man meistens nicht vorgehen, da die Anbieter juristisch nicht greifbar sind.
Wie hoch ist die Entschädigung pro E-Mail?
Unserer Ansicht nach stehen Dir bis zu 100 € pro Spam-Mail zu. In bestimmten Fällen kann die Summe höher sein, abhängig von Art und Häufigkeit der Verstöße. Die tatsächliche Summe hängt von der genauen rechtlichen Konstellation ab und kann sowohl höher als auch niedriger sein. Selbstverständlich versuchen wir immer das meiste für Dich herauszuholen, können aber auch nichts versprechen.
Muss ich meine Erlaubnis vom Arbeitgeber einholen?
Nein, der Anspruch auf Entschädigung ist Dein persönliches Recht – er gilt für Dich, unabhängig davon, ob die E-Mail an Deine private oder geschäftliche Adresse gesendet wurde.
Warum bekomme ich Geld für Werbe-Mails?
Werbe-E-Mails ohne deine Zustimmung verstoßen gegen die DSGVO. Du hast daher das Recht auf Schadensersatz, das wir für dich durchsetzen.
Was passiert nach dem Einreichen einer Spam-Mail?
Wir prüfen innerhalb weniger Minuten, ob du Anspruch hast. Danach kümmern sich wir oder unsere Partner-Anwälte um die Durchsetzung deiner Ansprüche.
Muss ich selbst aktiv werden?
Nein. Du musst nicht direkt mit dem Absender Kontakt aufnehmen. Wir uns unsere Partner erledigen das komplett für dich.
Wird mein Name an das werbende Unternehmen weitergegeben?
Zunächst bleibt Deine Identität anonym. Erst wenn Du die Weiterverarbeitung autorisierst, wird Dein Name an das Unternehmen weitergeleitet, zusammen mit einem Auftrag zur Löschung Deiner Daten.
Was soll ich tun, wenn ich eine unerwünschte E-Mail erhalte?
Leite die unerwünschte E-Mail einfach an spam@getminimi.de weiter. Innerhalb von nur zwei Minuten erhältst Du eine kostenlose, unverbindliche Antwort von einem unabhängigen Rechtsdienstleister.
Wie funktioniert der Prozess?
Nach dem Weiterleiten der E-Mail erhältst Du eine automatisierte Ersteinschätzung. Mit nur zwei Klicks kannst Du den Prozess starten und Deinen Anspruch einfach an einen unabhängigen Rechtsdienstleister übertragen.
Wie lange dauert es, bis ich meine Entschädigung erhalte?
Die Bearbeitungszeit variiert, aber in der Regel kannst Du mit ein paar Wochen rechnen – abhängig von der Kooperationsbereitschaft des Unternehmer und eventueller rechtlichen Verfahren.
Ist der minimi-Service kostenlos?
Ja, unser Service ist für Dich völlig kostenlos, es sei denn, Dein Anspruch ist erfolgreich. Im Falle eines erfolgreichen Anspruchs behält der Rechtsdienstleister eine Erfolgsgebühr von 30% (inklusive MwSt).
Sind die Entschädigungszahlungen steuerfrei?
Ja, da die Entschädigung für immaterielle Schäden gezahlt wird, sind die Zahlungen steuerfrei.
Ist minimi ein Rechtsdienstleister oder ein Anwalt?
Minimi ist kein Rechtsdienstleister und bietet keine Rechtsberatung an. Wir erleichtern lediglich die Prüfung Deiner Kaltakquise-E-Mails durch unabhängige Rechtsdienstleistungspartner, die sich anschließend um die weitere Bearbeitung kümmern.
Sind meine Daten sicher?
Ja, deine Daten werden ausschließlich sicher in der EU verarbeitet. Ohne deine Zustimmung erfolgt keine Weitergabe an Dritte.
Sende jetzt Deine E-Mails ein. Erhalte bis zu 100 € Entschädigung.
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minimi fungiert nicht als juristischer Dienstleister und erbringt keinerlei Rechtsberatung. Unsere Plattform leitet ausschließlich Anfragen zur Überprüfung unerlaubter Kaltakquise-E-Mails an unabhängige Partner im Bereich Rechtsdienstleistungen weiter. Die von diesen Partnern automatisiert erstellte Ersteinschätzung stellt keine rechtsverbindliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls eine abschließende juristische Prüfung. Die endgültige Entscheidung über die Geltendmachung von Ansprüchen obliegt allein den jeweils zuständigen Rechtsdienstleistern.